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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Stunden von Tango8 in Abschnitt Übersetzung eines Audio-Transkripts
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

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Wo gehört der Lizenzhinzweis hin?

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Hallo zusammen, bei dieser Disk war die Frage, ob es ausreichend ist, den Lizenzhinweis in der Versionsgeschichte anzugeben. @Gnom:. Viele Grüße --Z thomas Thomas 17:16, 21. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Foto einer illustrierten musealen Schautafel in Bukowinadeutsche

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Hallo miteinander, Benutzer:Rosenborg BK Fan hat in Bukowinadeutsche#Vorläufer_im_Mittelalter_bis_17._Jahrhundert ein Foto einer Schautafel aus dem Festungsmuseum in Suceava eingefügt. Nun meinte in Diskussion:Bukowinadeutsche#Geschichte_Abschnitt:_Vorläufer_im_Mittelalter_bis_17._Jahrhundert Benutzer:AxelHH, das könnte eine URV sein. Mir wurde in Commons beigebracht, im Commons-UR sein ein Foto einer 2-dimensionalen Darstellung unbedenklich, aber nicht eines 3-dimensionalen Kunstwerks, hab ich dort auch weiter unten geschrieben. Wie seht ihr das? Grüße--WajWohu (Diskussion) 22:20, 31. Okt. 2025 (CET)Beantworten

Was ist an diesem Gemälde dreidimensional?
Die viel wichtigere Frage ist: Wer hat das Gemälde angefertigt und wie alt ist es? -- Chaddy · D 22:44, 31. Okt. 2025 (CET)Beantworten
Na, eben nicht dreidimensional :) Wann es entstand, weiß nur Rosenborg BK Fan, aber ich vermute, ziemlich jung.--WajWohu (Diskussion) 22:46, 31. Okt. 2025 (CET)Beantworten
Nach c:COM:FOP Romania (keine Panoramafreiheit in Rumänien) ist File:Asediul Cetății Suceava din anul 1653.jpg eine ziemlich klare URV. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:01, 31. Okt. 2025 (CET)Beantworten
Das Abfotografieren und Einstellen einer Illustration im Museum ist das gleiche als wenn ich ein Kinoreklamenplakat hochlade, das ein Künstler für die Filmfirma geschaffen hat. Mit freier 2-dimensionaler Darstellung ist gemeint, wenn ich aus einem Künstlerbilderbuch ein rechtefreies Gemälde (70 Jahre nach Tod des Urhebers) auf den Scanner lege und das Ergebnis hochlade. Das kann der Fall sein, wenn es sonst keine Möglichkeit gibt, das Gemälde zu fotografieren. Was anderes ist 3-dimensional, also wenn ich eine Skulptur fotografiere, dann geht das bei Panoramfreiheit aber nicht in einem Museum. --AxelHH-- (Diskussion) 23:04, 31. Okt. 2025 (CET)Beantworten
Wenn es ziemlich jung ist geht das leider nicht, da bräuchten wir eine Freigabe der Person, die das Werk erstellt hat. -- Chaddy · D 23:15, 31. Okt. 2025 (CET)Beantworten
Ok., alles Klar, danke.--WajWohu (Diskussion) 23:19, 31. Okt. 2025 (CET)Beantworten

Vorlage:Bild-GFDL

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Macht es Sinn, dass Dateien, die diese Vorlage einbinden, in die Kategorie:Datei:Keine maschinenlesbare Lizenz einsortiert werden? Beispiele sind Datei:BayerischerLandtag-Plenum.JPG oder Datei:Barbara_Jacobs.gif. --Leyo 14:46, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Bei ersterem fällt vor allem auf, daß die Freigabe ausschließlich für GFDL erfolgte, von CC ist dort nirgends die Rede. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:59, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Die Beispiele habe ich angegeben, um den geschilderten Umstand nachvollziehen zu können. --Leyo 16:20, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Ich erinnere mich dunkel, daß man GFDL absichtlich nicht maschinenlesbar gemacht hat, um die Lizenz weiter zu bestrafen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:22, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Werner Juza

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Ein Hallo den Bearbeitern, (die weibliche Form lass ich mal weg...)

Ich möchte zu o. g. Betreff einen von mir erarbeiteten Lebenslauf einbringen (runterladen). In dem Lebenslauf sind z. B. Gedichte von W. Juza mit zitiert. Wie ist da zu verfahren? Der Lebenslauf wurde von mir erstmalig auf einer Ausstellungseröffnung von W. Juza (am 22.07.2008) im Senfmuseum Bautzen gehalten und später weiter bearbeitet. Die Gedichte sind z. T. nicht veröffentlicht bzw. gedruckt und manchmal ganz persönlich in einem (einzigen) Heft der Tochter geschenkt. Wie muss man da verfahren? MfG Reinhard Heinrich

Zu den bereits von mir hochgeladenen Fotos (weg waren sie...) fehlt mir nunmehr jede Spur - ich habe bei WIKIPEDIA eben noch nicht so große Übung.

Wie kann ich mit Ihnen (Euch) Kontakt aufnehmen? (nicht signierter Beitrag von Reinhard Heinrich (Diskussion | Beiträge) 16:32, 3. Nov. 2025 (CET))Beantworten

Also, die Gedichte sind natürlich geschützt und können ohne Zustimmung des Autors nicht einfach hier reingeschrieben werden. Der Autor müsste also zustimmen und seine Werke aus der Hand geben. Will er evtl. nicht. Andererseits ist ein Lebenslauf mit Gedichten drin natürlich eher unüblich in einer Enzyklopädie. Du musst damit rechnen, dass diese unabhängig von den Urheber-Problemen rausgelöscht werden (und ggf. bei "Werk" wieder reinkommen). Nach dem von Dir oben Geschriebenen wirkt der "Lebenslauf" eher wir ein Gesamtkonzept. Das wird hier ggf. komplett umgeschrieben, wenn es dann besser passt, ist das auch in Ordnung. Schau in den Kasten, der sich beim Schreiben von Texten hier drunter öffnet. Gerade der fette Satz: "Wenn du nicht möchtest.... " ist wichtig. Ansonsten Kontakt hier! --Hachinger62 (Diskussion) 18:14, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Und noch was zu Werner Juza. Auf deiner Benutzerseite steht, dass er nahezu unbekannt ist. Das würde dazu führen, dass der Artikel sofort gelöscht wird. Wikipedia soll Bekanntes darstellen, nicht Unbekanntes bekannt machen. Von daher musst du dringend zuerst suchen, ob er nicht doch bekannt ist (Rezeption etc.). Viel Glück, lass Dich nicht entmutigen, aber beachte die Relevanzkriterien der Wikipedia. --Hachinger62 (Diskussion) 19:02, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten
den Artikel gibt es schon längst, siehe Werner Juza. --Isderion (Diskussion) 20:27, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten
(Bearbeitungskonflikt) Na, Hachinger62, der Artikel Werner Juza existiert ja schon seit 2013, relevant ist der Mann wohl schon. Ich denke, es geht dem Fragesteller darum, diesen Artikel auszubauen. Im übrigen schliesse ich mich deinen Ausführungen an, wobei es statt "Zustimmung des Autors" hier "Freigabe der Erben" heissen müsste, da Juza 2022 verstorben ist. Bis zu einem gewissen Grad wäre es möglich, auch ohne Freigabe im Rahmen des Zitatrechts aus Gedichten zu zitieren, wenn sich der Artikel mit bestimmten Gedichtinhalten auseinandersetzt. Gestumblindi 20:28, 3. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Britische Patentzeichnungen

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Welchen Lizenzbaustein muss ich bei britischen Patentzeichnungen von ca. 1918 einfügen ? Sind die als amtliche Werke überhaupt geschützt (in den USA ja nicht) ? Hat diese Zeichnung überhaupt die nötige Schöpfungshöhe (die Erfindung an sich sicher ja, aber die Patentzeichnung ist ja quasi nur eine "Zweckzeichnung") ? Gilt der Erfinder als Urheber (der ist schon seit über 70 Jahren tot) ? Oder muss man davon ausgehen, dass ein Dritter die Zeichnung gemacht hat und darf daher nur die 100-Jahres-Frist der de-WP anwenden ? --HH58 (Diskussion) 12:13, 4. Nov. 2025 (CET).Beantworten

Meine Meinung: Britische Patentzeichnungen aus dem Jahr 1918 unterliegen in der Regel keinem urheberrechtlichen Schutz mehr. In Großbritannien fallen solche Zeichnungen unter das sogenannte „Crown Copyright“, das für amtliche Werke der Regierung gilt. Dieser Schutz erlischt spätestens 50 Jahre nach Veröffentlichung, sodass Zeichnungen aus dem Jahr 1918 spätestens seit 1968 gemeinfrei sind. Darüber hinaus handelt es sich bei Patentzeichnungen meist um rein technische Darstellungen, die keine individuelle geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts darstellen. Die notwendige Schöpfungshöhe wird daher in der Regel nicht erreicht, was ebenfalls gegen einen urheberrechtlichen Schutz spricht.
Die Urheberschaft solcher Zeichnungen liegt meist nicht beim Erfinder selbst, sondern bei einem technischen Zeichner oder einem Mitarbeiter des Patentbüros. Ist der Urheber nicht bekannt und die Veröffentlichung liegt über 100 Jahre zurück, kann man sich auf die sogenannte 100-Jahres-Regel berufen, die in der deutschsprachigen Wikipedia Anwendung findet. Auf Commons werden wohl 120 Jahre gefordert. --Fornax (Diskussion) 12:07, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Russische Sonderregel im Urheberrecht für die deutsche Wikipedia bindend?

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Ich habe soeben den Artikel zum russisch-sowjetischen Künstler Lew Galperin angelegt. Der Künstler ist zwar bereits 1938 verstorben (hingerichtet worden), das russische Urheberrecht kennt für Opfer politischer Gewalt aber eine Sonderbestimmung die die 70 Jahre nicht ab Todeszeitpunkt, sondern ab Rehabilitationsdatum zählt (in diesem Fall 1989 und 1993). Ein Upload seiner Werke auf Commons ist damit unmöglich, ich frage mich aber (da es zum Beispiel im Falle von Panoramafreiheit so gehandhabt wird), ob hier deutsches Urheberrecht (1938+70) angewendet wird, wenn ich die Datei nur auf der deutschen Wikipedia hochlade? Oder wird über den Schutzfristenvergleich hier die russische Dauer (1993+70) genommen? Vielen Dank! --Carl Ha (Diskussion) 11:10, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Siehe Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder - nichts genaues weiß man nicht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:23, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Die dortige Diskussion tangiert aber nicht meine Frage zu der Sonderregelung durch Rehabilitation? --Carl Ha (Diskussion) 11:37, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Nein, das nicht. Aber die ohnehin schon komplizierte Frage in den Nachfolgestaaten der SU ist dadurch noch komplizierter. Ich fürchte, eine klare Antwort wirst du hier nicht finden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:51, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Die Frage ist aber ja eigentlich allgemeiner Natur: Werden längere Schutzfristen als nach deutscher Regelung in Deutschland rechtlich anerkannt? Es gibt ja auch Länder mit 100 Jahre nach Tod, wie wird dort in der deutschen Wikipedia mit umgegangen? --Carl Ha (Diskussion) 14:03, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Grundsätzlich wenden wir hier lokal DACH-Recht an, also sollte diese Sonderregelung uns hier lokal nicht betreffen. -- Chaddy · D 15:46, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Per Schutzlandprinzip hier lokal mit No Commons hochladen (aber bitte auch sinnvolle Kategorien vergeben, sonst findet man die Bilder außerhalb des Artikels nicht). -- Herby 18:41, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Artikel Pornografiegesetz

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Liebe Urheberrechtskundige, ich weiß zwar im Prinzip, wie man eine URV kennzeichnet, aber dieser Fall überfordert mich: Bei diesem Artikel habe ich den Eindruck, dass er z.T. durch Umbau und neu sortierte Direktübernahme aus EN 2 - das ist diese Quelle - entstanden ist, inklusive nicht als Zitat gekennzeichneter wörtlicher Übernahmen. Nicht, dass es der Artikelqualität förderlich wäre, ein strukturiertes Dokument relativ willkürlich durcheinanderzuwirbeln, aber das ist ein anderes Thema.
Vielleicht habt Ihr Tools, mit denen sich eine mögliche URV überprüfen lässt. Danke, --~2025-31498-34 (Diskussion) 20:25, 5. Nov. 2025 (CET)Beantworten

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Hallo, ich habe hier ein Logo von Ein Minecraft Film gefunden das auch bereits in Artikeln in einigen Sprachen verwendet wird. Im DACH-Bereich ist das mit dem Urheberrecht ja immer ein bisschen schwierig. Ich bin mir nicht sicher ob dieses Logo verwendet werden darf. Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank --WikiMax312 16:52, 9. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Ich denke, durch die Löschung auf Commons hat sich die Frage erledigt, oder? --Erastophanes (Diskussion) 12:12, 11. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Hatte ich schon befürchtet. Danke für die Info. --WikiMax312 13:16, 11. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. WikiMax312 13:16, 11. Nov. 2025 (CET)

Messidor (Film)

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Der Absatz Handlung ist -bis auf ein paar wenige Umstellungen der Wort-Reihenfolge- abgeschrieben aus einem Text von Martin Schaub aus dem Jahr 1983 in der Schweizer Filmbuchreihe CINEMA. Was tun ? Reicht eine Quellenangabe ? (Habe den Film zuletzt vor vielen Jahren gesehen und traue mich derzeit nicht an eine Umformulierung des Absatzes heran.) --James Krug (Diskussion) 21:00, 9. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Zweifellos abgeschrieben, die kleinen Unterschiede wurden eher von späteren Korrektoren eingefügt. Allerdings ist dieser kurze, ohnehin für eine Inhaltsangabe ungeeignete Text bereits seit der ersten Version vom 27. März 2005 im Artikel. Er wurde bereits von Fernsehserien.de übernommen, die sich auf die Lizenz berufen. Ich würde dafür plädieren, die Inhaltsangabe zu entfernen und den Artikel auf der Qualitätssicherung der RFF zu melden, da der Artikel auch sonst überarbeitet werden müsste (fehlende, obwohl leicht auffindbare Kritiken; sehr dünne und zudem unbelegte Hintergrundinformation). Dort sollte auf die URV hingewiesen werden.
Ob eine Versionslöschung notwendig ist, sollen andere entscheiden. Auch darüber, ob fernsehserien.de informiert werden sollte. --Senechthon (Diskussion) 21:43, 9. Nov. 2025 (CET)Beantworten
Okay - und danke für die Einschätzung - habe den Film bei Qualitätssicherung der RFF eingetragen. --James Krug (Diskussion) 09:03, 10. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Übersetzung eines Audio-Transkripts

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Der Abschnitt Swissair-Flug 111#Chronik: Die letzten Worte des Piloten von SR-111 stammt vermutlich 1:1 aus diesem Zeitungsartikel (Blick von 2007), zum Jahrestag nochmals publiziert (Blick-Artikel von 2023), siehe jeweils in der aufklappbaren Box. Der Inhalt wurde leicht gekürzt. Gemäss Angaben im Zeitungsartikel handelt es sich um eine Übersetzung einer Agenturmeldung, welche wiederum auf einem Audio-Transkript von Kanadas Verkehrssicherheitsbehörde TSB basiert. Ist das Ganze eine URV oder fehlt hier die Schöpfungshöhe? Ich bin hier überfordert und möchte bei WP:LKU keine unnötige Meldung machen. --Tango8 Disk. Ordnung schaffen 00:26, 12. Nov. 2025 (CET)Beantworten

Nachtrag: Der Text wurde leicht gekürzt, aber der einleitende Satz war 2008 noch praktisch identisch, als er durch eine IP eingestellt wurde. --Tango8 Disk. Ordnung schaffen 00:28, 12. Nov. 2025 (CET)Beantworten